Monday, November 15, 2010

Mord oder Selbstmord? Deutsche Justiz will Hintergründe und Motive nicht veröffentlichen


Urteil: Heisig-Todesumstände nicht geheim


Zuerst mal musste die Justiz verklagt werden ueberhaupt etwas ueber diesen angeblichen "Freitod" herauszuruecken......

Die Umstände des Todes der prominenten Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig sollen nicht unter Verschluss bleiben. 

Die Presse habe einen Anspruch auf Auskunft, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit. Heisig sei bundesweit bekannt gewesen. Daher bestehe ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über ihren unerwarteten Tod. Zumal die Frage im Raum stehe, ob es einen Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Richterin gebe. 

Das Gericht gab damit der Klage eines Journalisten statt. Der Generalstaatsanwalt muss ihm nun Auskünfte unter anderem über Ursache und Zeitpunkt des Todes und den Fundort der Leiche geben. 

Nicht veröffentlicht werden müssen Erkenntnisse über Hintergründe und Motive einer Selbsttötung.

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