Wednesday, November 7, 2012

Die Islamische Welteroberung, von Ayatollah Khomeini, 21.01.1980


Eure humanitären Skrupel sind kindisch


Alle Regierungen der Welt stützen sich auf die Macht der Bajonette. Wir kennen keine Monarchie oder Republik in der heutigen Welt, die auf Gerechtigkeit und Vernunft gegründet ist; sie behaupten sich alle nur durch die Unterdrückung.
Die Führer unseres Landes sind derart vom Westen beeinflußt, daß sie sogar die offizielle Zeit ihres Landes nach der von Europa (Greenwich) gerichtet haben. Das ist ein Alptraum]
Der Heilige Krieg bedeutet die Eroberung der nichtmoslemischen Territorien. Es ist möglich, daß er nach der Bildung einer islamischen Regierung erklärt wird, die dieser Bezeichnung würdig ist, unter der Leitung des Imam oder auf seinen Befehl. Dann wird es die Pflicht jedes volljährigen und waffenfähigen Mannes sein, freiwillig in diesen Eroberungskrieg zu ziehen, dessen Endziel es ist, das Gesetz des Korans von einem Ende der Welt bis zum anderen regieren zu lassen.
Aber die ganze Welt möge wissen, daß die universale Vorherrschaft des Islam sich erheblich von der Hegemonie anderer Eroberer unterscheidet. Es ist also erforderlich, daß zunächst die islamische Regierung unter der Autorität des Imam geschaffen wird, damit sie diese Eroberung ausführen kann, die sich von den anderen ungerechten und tyrannischen Eroberungskriegen unterscheiden wird, die nicht die moralischen und zivilisatorischen Prinzipien des Islam haben.



Was versteht Ihr unter der Übereinstimmung zwischen dem sozialen Leben und den religiösen Prinzipien? Und zunächst, worin besteht das soziale Leben? Sind das diese Brutstätten der Unmoral, die Theater, Filmtheater, Tanz, Musik heißen? Ist es die unbekümmerte Anwesenheit der lüsternen jungen Männer und der Frauen mit entblößten Armen, Brüsten und Schenkeln auf den Straßen? Ist es das lächerliche Tragen des europäischen Hutes S.145 oder das Nachmachen ihrer Gewohnheit, Wein zu trinken?
Wir sind überzeugt, daß man euch die Fähigkeit genommen hat, zwischen dem Guten und dem Bösen zu unterscheiden, im Austausch für einige Radioapparate und lächerliche westliche Hüte. Man hat eure Aufmerksamkeit auf die entblößten Frauen gelenkt, die man auf den Straßen und in den Schwimmbädern trifft. Mögen diese schändlichen Bräuche endlich ein Ende haben, damit die Morgenröte eines neuen Lebens anbricht]
Europa (der Westen) ist nichts als eine Ansammlung von Diktaturen voller Unrecht; die ganze Menschheit muß mit eiserner Energie diese Unruhestifter schlagen, wenn sie ihre Ruhe wiederfinden will. Wenn die islamische Zivilisation den Westen geleitet hätte, wäre man nicht mehr gezwungen, Zeuge dieses wilden Treibens zu sein, das selbst für Raubtiere unwürdig ist.
Unter den gegenwärtigen Umständen, da sich die Imperialisten, die verräterischen und tyrannischen Regierungen, die Juden, die Christen, die Materialisten, zusammengeschlossen haben, um die Wahrheiten des Islam zu verzerren und die moslemischen Völker zu täuschen, haben wir mehr als je zuvor die Pflicht und Verantwortung, aktive Propaganda zu betreiben und taugliche Lehranstalten zu errichten.
Wir stellen heute fest, daß die Juden -- Gott möge sie erniedrigen] -die Ausgaben des Korans verfälschten, die in den von ihnen besetzten Gebieten gedruckt werden. Wir müssen protestieren, jede Aufmerksamkeit erwecken, um der Welt endlich begreiflich zu machen, daß diese Juden und ihre Beschützer das Ziel verfolgen, den Islam zu vernichten und eine jüdische Weltherrschaft zu errichten; und da es sich um ein listiges und geschäftiges Volk handelt, fürchtete ich -- Gott möge uns für immer davor bewahren] --, daß sie früher oder später dieses Ziel erreichen, daß wir uns durch die Schwäche einiger unter uns unter einer jüdischen Regierung wiedersehen -- Gott möge uns davor schützen]
Wir haben nichts dagegen, daß man auf dem Mond spazierengeht oder Atomkraftwerke errichtet. Aber auch wir haben eine Mission zu erfüllen: die, dem Islam zu dienen und die ihm innewohnenden Prinzipien der ganzen Welt zur Kenntnis zu bringen, in der Hoffnung, daß alle diese Könige und Präsidenten der Republiken der islamischen Welt endlich die Richtigkeit unserer Lehre erkennen und sich dadurch uns unterwerfen. Wohl verstanden, wir haben nicht die Absicht, sie abzusetzen; wir werden ihnen die Macht lassen, wenn sie sich gehorsam und vertrauenswürdig zeigen.
Wenn man ein Jahr lang nur die Strafgesetze des Islam anwendete, S.146 dann würde man jeder zerstörerischen Ungerechtigkeit und Sittenlosigkeit die Wurzeln ausreißen. Man muß die Vergehen nach dem Gesetz der Vergeltung bestrafen: dem Dieb die Hand abschlagen, den Mörder töten und nicht ins Gefängnis werfen, die Ehebrecherin oder den Ehebrecher auspeitschen.
Eure "humanitären" Rücksichten und Skrupel sind mehr kindisch als vernünftig. Nach den Bestimmungen des Gesetzes des Korans kann jeder Richter, der sieben Bedingungen erfüllt -ein Mann ist, gläubig, vollkommen die Gesetze des Korans kennt, gerecht ist, nicht von Gedächtnisschwäche befallen, kein uneheliches Kind oder weiblichen Geschlechtes ist --, in jedem beliebigen Fall Recht sprechen. Er kann so an einem einzigen Tag in 20 verschiedenen Verfahren urteilen und sie erledigen, während die westliche Justiz Jahre benötigt, um sie zu beginnen.
Die islamische Justiz basiert auf der Einfachheit und der Leichtigkeit. Sie erledigt alle Fälle des Strafrechts oder des zivilen Rechts auf die bequemste, einfachste und schnellste Weise. Es genügen ein einziger islamischer Richter, der sich in Begleitung von zwei oder drei Gehilfen in eine Stadt begibt, eine Feder und ein Tintenfaß, um über welchen Fall auch immer zu urteilen und das Urteil sofort zu vollstrecken.
Die Geistlichkeit darf nur religiöse Ämter übernehmen, um dem Glauben an einen einzigen Gott zu dienen, der Tugend, der Lehre göttlicher Gesetze und der Verbesserung der öffentlichen Moral. Auch die Armee muß von der Geistlichkeit abhängig sein, um wirksam zu sein und nützlich.
Von der Art zu urinieren und Kot zu entleeren
Jeder muß beim Urinieren oder der Defäkation sein Geschlecht vor allen verbergen, die mannbar sind, selbst vor seiner Schwester oder seiner Mutter, ebenso vor einem Schwachsinnigen und den Kindern, die im wissenden Alter sind. Aber der Ehemann und die Frau sind nicht gehalten, es zu tun.
Es ist nicht notwendig, sein Geschlecht mit einem besonderen Gegenstand zu verbergen, es genügt dafür die Hand.
Im Augenblick des Urinierens oder der Defäkation muß man sich so hinhocken, daß man weder nach Mekka blickt noch Mekka den Rücken zukehrt.
Es genügt nicht, sein Geschlecht in eine andere Richtung zu halten, während man nach Mekka blickt oder Mekka den Rücken zukehrt; und man darf nicht das entblößte Geschlecht in Richtung Mekka oder in die umgekehrte Richtung halten.
Nach dem Urinieren muß man zuerst den Anus waschen, wenn er mit Urin beschmutzt worden ist; man muß dreimal mit dem Mittelfinger der linken Hand die Partie zwischen dem Anus und dem Ende des Glieds pressen; dann muß man den Daumen auf den oberen Teil des Gliedes legen und den Zeigefinger auf den unteren und dreimal das Käppchen bis zum Vorhautring ziehen; und dann dreimal das äußerste Ende des Gliedes pressen.
Von der Art zu essen und zu trinken
Es ist nicht gestattet, die Exkremente der Tiere oder ihre Nasensekrete zu schlürfen. Aber wenn sie in kleinen Mengen unter andere Nahrungsmittel gemischt werden, ist ihr Genuß erlaubt.
Das Fleisch von Pferd, Maulesel und Esel ist nicht zu empfehlen. Es ist strikt verboten, wenn das Tier zu Lebzeiten sodomitisch mißbraucht worden ist. In diesem Fall sollte das Tier aus der Stadt geführt und verkauft werden.
Von der Reinheit und der Unreinheit
Elf Dinge sind unrein: der Urin, das Exkrement, das Sperma, die Knochen, das Blut, der Hund, das Schwein, der nichtmoslemische Mann und die nicht-moslemische Frau, der Wein, S.148 das Bier, der Schweiß des Kot fressenden Kamels.
Das Blut, das zwischen den Zähnen austritt, ist rein, wenn es mit Speichel verdünnt ist; in diesem Fall ist es erlaubt, den Speichel zu schlucken.
Der Eiter einer Wunde, die am Vernarben ist, ist rein, wenn man sicher ist, daß er nicht mit Blut vermischt ist.
Der Wein und alle anderen berauschenden Getränke sind unrein, aber das Opium und das Haschisch sind es nicht.
Das Bier ist unrein, aber die Bierhefe ist es nicht.
Der Schweiß eines Kamels, das menschliche Exkremente frißt, ist unrein; der Schweiß der anderen Tiere, die diese Exkremente fressen, ist es nicht.
Wenn ein Mann in den Fastenzeiten mit seiner Frau Verkehr hat, zum Beispiel während des Ramadan, muß er es vermeiden, seine Gebete zu sprechen, solange er noch Spuren des Schweißes aufweist, der von diesem Beischlaf herrührt.
Der Mann, der beim Koitus mit einer Frau ejakuliert hat, die nicht seine eigene ist, und der erneut beim Koitus mit seiner legitimen Frau ejakuliert, darf seine Gebete nicht sprechen, wenn er voll Schweiß ist; aber wenn er zuerst mit seiner Ehefrau und dann mit einer außerehelichen Frau koitiert, darf er seine Gebete sprechen, auch wenn er voll Schweiß ist.
Fällt ein Koranspruch oder ein Papier, das den Namen Gottes oder des Propheten oder eines der Imams trägt, in ein WC, ist es unerläßlich, dieses Papier herauszuholen, auch wenn das Kosten mit sich bringt.
Von der Waschung
Bei einer Waschung darf kein Teil des Körpers ungewaschen bleiben; aber es ist nicht nötig, die Stellen zu waschen, die man nicht sieht, wie das Innere der Ohren oder der Nase. Haben die Ohren durchbohrte Stellen, muß man diese waschen, wenn sie so groß sind, daß man ihr Inneres sehen kann; andernfalls ist es nicht nötig.
Das Sperma ist immer unrein, gleich ob es vom richtigen Koitus stammt oder von der Ejakulation im bewußten oder schlafenden Zustand, ob sie reichlich ist oder nicht, aus einem Vergnügen resultiert oder nicht, gewollt ist oder nicht.
Wenn der Mann -- wovor ihn Gott bewahre -- mit einem Tier Unzucht treibt und ejakuliert, ist die Waschung erforderlich.
Wenn das Sperma sich im Inneren des Gliedes bewegt, aber nicht austritt, oder wenn man zweifelt, ob es ausgetreten ist oder nicht, ist die Waschung nicht notwendig.
Vom Fasten
Der Koitus macht das Fasten ungültig, auch wenn das Glied nur bis zum Ring der Vorhaut in die Vagina eindringt und auch wenn keine Ejakulation stattfindet.
Wenn das Glied weniger tief in die Vagina eindringt und keine Ejakulation stattfindet, bleibt das Fasten gültig.
Wenn der Mann nicht mit Sicherheit angeben kann, bis zu welcher Länge sein Glied in die Vagina eingedrungen ist, bleibt sein Fasten gültig, auch wenn er tiefer gekommen ist als bis zum Ring der Vorhaut.
Von der Jagd und vom Fischen
Wenn zwei Personen gemeinsam ein Wild jagen und nur einer von ihnen Moslem ist oder wenn beide Moslems sind und nur einer den Namen Gottes anruft und der andere es absichtlich unterläßt, wird das Fleisch unrein.
Wenn das Wild ins Wasser fällt, nachdem es getroffen wurde, wird sein Fleisch unrein.
Wenn der Hund gleichzeitig von mehreren Personen auf die Jagd geschickt wird und eine dieser Personen ist ungläubig oder ruft absichtlich nicht den Namen Gottes an, wird das Fleisch des Wildes unrein.
Von der Frau und ihrer Periode
Die Frau hat eine Pseudo-Menstruation, wenn das Blut außerhalb ihrer normalen Periode aus der Vagina fließt. Dieses Blut kann von gelblicher Farbe sein, kalt, dünnflüssig, und ohne ein brennendes Gefühl fließen; es kann auch schwärzlich oder gelb sein, warm, dick und ein brennendes Gefühl hervorrufen.
Die Periode im eigentlichen Sinn ist die Periode von ein paar Tagen im Monat, während der das Blut aus der Vagina der Frau fließt. Dieses Blut ist meistens dick, warm, schwärzlich rot oder lebhaft rot und fließt mit einem brennenden Gefühl.
Die Frauen vom Stamm des Propheten des Islam sind mit 60 Jahren im Klimakterium. Die anderen mit 50.
Teilt man die Tage der Regel der Frau durch drei, muß der Ehemann, der während der ersten zwei Tage den Koitus ausführt, 18 "Nochod" (drei Gramm) Gold an die Armen zahlen; wenn er es während des dritten und vierten Tages tut, den Gegenwert von neun "Nochod"; und wenn er es während der letzten zwei Tage macht, den Wert von 4 1/2 "Nochod".
Mit einer Frau während der Regel Analverkehr treiben, macht diese Zahlung nicht erforderlich.
Von der Hochzeit, vom Ehebruch und den ehelichen Beziehungen
Die Frau kann dem Mann auf zwei Arten gesetzlich angehören: durch die fortdauernde Ehe oder die Ehe auf Zeit. Für erstere ist es nicht nötig, die Dauer zu bestimmen; für die zweite gibt man, zum Beispiel, an, daß es sich um den Zeitraum einer Stunde, eines Tages, eines Monats, eines Jahres oder mehr handelt.
Die Ehe, ob zeitlich begrenzt oder fortdauernd, muß durch eine religiöse Formel besiegelt werden, die entweder S.150 durch die Frau oder den Mann oder ihren Beauftragten gesprochen wird.
Die Ehe ist ungültig, wenn der Mann bemerkt, daß seine Frau eines der folgenden sieben Leiden hat: Wahnsinn, Lepra, Ausschlag, Blindheit, Lähmung mit Nachwirkungen, Verformung der Harnwege und Geschlechtsteile, eine den Geschlechtsverkehr verhindernde Verformung der Vagina.
Wenn die Frau nach der Hochzeit bemerkt, daß ihr Mann an einer Geisteskrankheit leidet, kastriert ist, impotent oder daß er die Hoden amputiert hat, kann sie die Annullierung der Ehe fordern.
Wenn die Frau die Ehe wegen der Unfähigkeit des Mannes annulliert, den Geschlechtsakt in der Vagina oder im Rektum zu vollziehen, muß dieser die Hälfte der ausgesetzten Mitgift als Entschädigung geben. Wenn der Mann oder die Frau die Hochzeit aus einem der vorhin genannten Gründe annulliert, schuldet der Mann der Frau nichts, wenn sie sexuelle Beziehungen miteinander gehabt haben; im entgegengesetzten Fall muß er ihr die ganze Mitgift geben.
Die Frau, die eine Ehe auf Dauer geschlossen hat, darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen; sie muß für jeden seiner Wünsche verfügbar sein und darf sich ihm nicht ohne einen in der Religion begründeten Anlaß verweigern. Wenn sie ihm vollkommen untertan ist, muß der Mann für ihre Nahrung, Kleidung und Wohnung sorgen, ob er dafür die Mittel hat oder nicht.
Die Frau, die ihrem Mann in allem gehorcht, besitzt das Recht, die täglichen häuslichen Ausgaben von seinem Geld zu bezahlen, wenn er diese nicht freiwillig begleicht. Aber wenn sie sich gezwungen sieht, diese Ausgaben selbst aufzubringen, muß sie ihrem Mann nicht mehr gehorchen.
Der Mann, der eine Ehe auf Dauer geschlossen hat, darf seine Frau nicht für eine so lange Zeitdauer verlassen, daß sie an der Gültigkeit der Ehe zweifeln könnte, trotzdem muß er nicht eine von vier Nächten mit ihr verbringen.
Der Mann muß mindestens alle vier Monate einmal mit seiner Frau Verkehr haben.
Die Frau, die nach einem Ehebruch schwanger wird, muß nicht abtreiben lassen.
Man muß einer Frau nicht glauben, die vorgibt, in den Wechseljahren zu sein. Man muß ihr dagegen glauben, wenn sie bekräftigt, daß sie nicht verheiratet ist.
Es wird sehr geraten, sich zu beeilen, seine mannbare Tochter zu verheiraten. Ein Glück des Mannes besteht darin, daß seine Tochter ihre erste Regel nicht im Vaterhaus hat, sondern im Haus ihres Mannes.
Von der Scheidung
Die Frau soll zum Zeitpunkt der Scheidung nicht ihre Regel haben, und ihr Mann darf nach ihrer letzten Regel keine sexuellen Beziehungen mehr mit ihr gehabt haben.
Der Mann, der mit seiner Frau nach ihrer letzten Menstruation Geschlechtsverkehr gehabt hat, muß warten, bis ihre nächste Regel eintritt, um sich scheiden zu lassen. Aber er darf sich scheiden lassen, wenn seine Frau noch nicht ganz neun Jahre alt ist oder schwanger oder im Klimakterium.
S.146 unten: öffentliche Auspeitschung eines Zuhälters. * Oben: Hinrichtung von zwei ehemaligen Polizeioffizieren in Täbris; * S.148 Vor der Al-Aksa-Moschee in Jerusalem. *
DER SPIEGEL 4/1980
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